Hallennutzungsregeln

Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden im Lawn-Tennis-Club Elmshorn e.V. von 1896 (nachfolgend LTCE / Verein) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem LTCE und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle. Mit dem Erwerb von Saisonbuchungen oder Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Anmietung Hallenstunden

Die Anmietung von Stunden in der Tennishalle des Lawn-Tennis-Club Elmshorn e.V.von1896, Kaltenweide 101, 25335 Elmshorn, erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

Vermietung fristiger Hallenstunden (Abonnements)

Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch Abgabe einer Buchung gem. nachstehenden Möglichkeiten und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch den LTCE. Die Buchung kann erfolgen durch

  • die persönliche Abgabe eines unterschriebenen Anmeldevordrucks
  • eine Buchung über unseren Partner Sportision, nach Bestätigung durch einen LTCE Vorstand.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ben Delhey oder Andreas Roediger.

Vermietung einzelner Hallenstunden

Bei der Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt der Mietvertrag ausschließlich durch eine Online-Buchung über das Internetportal Sportision oder unter http://www.ltc-elmshorn.de/tennishalle/online-hallenbuchung/ zustande.
Vor einer Online- Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung einer einzelnen Hallenstunde erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt. Vorrangig spielberechtigt für diese Einzelstunden sind ausschließlich die Mieter mit einer elektronischen Buchungsbestätigung. Zum Nachweis hat der jeweilige Mieter die elektronische Buchungsbestätigung zu Kontrollzwecken mit sich zu führen.
Der LTCE behält sich das Recht vor, die Anzahl der im Voraus zu buchenden Einzelstunden pro Monat zu reglementieren.

Platzbelegung

Der Verein ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.

Buchungsbestätigung/ Stornierung / Widerruf

Wird der Buchungsbestätigung / Rechnung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim LTCE widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.
Stornierungen von online gebuchten Einzelstunden über das Internetportal Sportision sind bis 48 Stunden im voraus möglich.
Verbindlich gebuchte Einzelstunden sind über Sportision zu bezahlen.

Tennisstunden mit Trainer

Die Anmietung von Tennishallenstunden in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit dem LTCE hat, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vereins-Vorstandes.

Bevollmächtigte

Die Vorstände des Lawn Tennis-Club Elmshorn e.V von 1896 handeln im Rahmen der Vergabe einzelner Hallenstunden als Bevollmächtigte des LTCE.

Mitwirkungspflicht des Hallenmieters

Der Hallenmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Hallenmieter verpflichtet sich, dem LTCE jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des LTCE die Daten zu bestätigen.

Hallenmietpreise / Saisonzeiten

Die Hallenmietpreise werden zu Beginn einer jeden Hallensaison festgelegt und durch gesonderten Preisaushang und im Internetauftritt unter http://www.ltc-elmshorn.de/tennishalle/hallenbuchung-und-preise/ bekannt gegeben.
• Dauer Jahresbuchungen: Mitte April bis 30. April des nachfolgenden Kalenderjahres
• Dauer der Wintersaison: 1. Oktober bis 30. April des nachfolgenden Kalenderjahres

Rechnungslegung/ Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per Telefax postalisch oder über Sportision übersandt.
Für Einzelstunden erfolgt die Rechnungslegung durch das Internetportal Sportision.
Der Hallenmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren gemäß dem der Hallenstundenbuchung beigefügten SEPA-Mandats.

Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden.
Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Verhinderung des Mieters/Ersatzmieter

Der Mieter haftet gegenüber dem LTCE auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Kündigung des Mietvertrages

Der LTCE behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallen-
ordnung die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch den LTCE kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (siehe hierzu Abschnitte V. Abs. 1). Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

Schadenersatzansprüche

Der LTCE behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

Hallenordnung

  1. Die Halle ist ausschließlich mit saubern Profil-Tennisschuhen zu betreten.
  2. Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
  3. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).
  4. Das Licht in der Tennishalle ist nach Spielende abzuschalten, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben. Das Licht auf den Nebenplätzen ist nicht einzuschalten.
  5. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  6. Während der Sommerspielzeit dürfen die autorisierten Trainer des LTCE das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Halle fortsetzen. Sie besitzen ein Spielvorrecht gegenüber Mieter einzelner Stunden. Ein Vorrecht auf die Nutzung gegenüber Dauerbuchern haben sie jedoch nicht!
  7. Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen.
  8. Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
  9. Der Vorstand, die LTCE-Gastronomie und alle Mitglieder LTCE sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter haben den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
  10. Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Der LTCE bemüht sich, die Temperatur in den Hallen bei über 15 Grad zu halten.
  11. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”.
  12. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.

Haftungsausschluss

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.
Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand des LTCE zu melden.
Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.
Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

Geltungsbereich / Gerichtstand / Sonstiges

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Elmshorn.
Der LTCE wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB.

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